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Arbeitssicherheit
Sicherheitsdatenblätter
Sehr geehrte Kundschaft
Ab 1. Januar 2005 sind die Abgeber (Hersteller, Verkäufer, Wiederverkäufer etc.) von Giften oder umweltgefährlichen Stoffen verpflichtet, dem Verwender von solchen Produkten entsprechende Sicherheitsdatenblätter abzugeben. Wir haben unsere Vorbereitungen abgeschlossen und sind nun in der Lage, Ihnen beim ersten Bezug eines entsprechenden Artikels mit der Faktura das entsprechende Datenblatt mitzuliefern. Bei einem späteren weiteren Bezug desselben Artikels erscheint auf dem Lieferschein – wie auch auf der Faktura – nur noch ein Hinweis, dass für den Artikel ein Sicherheitsdatenblatt existiert. Sollten Sie als Rechnungsempfänger/in das Produkt nicht selber verarbeiten, so liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre(n) Mitarbeiter/innen entsprechend zu informieren! Weitere Kopien von Sicherheitsdatenblättern können Sie jederzeit bei uns anfordern 071-282 85 80). Für weitere Auskünfte stehen Ihnen auch unsere Aussendienst-Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung!
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie auch in Zukunft mit unseren Produkten weiterhin unfallfrei arbeiten können!
Ganz & Co. AG, Abteilung Arbeitssicherheit
Beropur, CTW, E+H, Fermacell, Knorro, Patina Fala, PCI, Robotec, SIKA, Sopro
Gefahrensymbole
Welche Informationen enthält die Kennzeichnung von Chemikalien zukünftig?
Wichtigste Neuerungen auf einen Blick.
Statt Giftbändern und Giftklassen gibt es neu:
– Gefahrensymbole
– Gefahrenbezeichnungen
Statt Warnaufschriften u. Schutzmassnahmen gibt es neu:
– Gefahrenhinweise (sog. R-Sätze)
– Sicherheitsratschläge (sog. S-Sätze) |
Bisher
Giftige Chemikalien werden in der Schweiz in eine der fünf Giftklassen eingeteilt und mit einem farbigen Giftband am Fuss der Etikette gekennzeichnet: Schwarz mit Totenkopf für die Giftklassen 1 und 2, gelb für Giftklasse 3 und rot für die Giftklassen 4 und 5. Für bestimmte Chemikalien (z.B. gewerbliche Chemikalien, umweltgefährliche Stoffe oder Druckgaspackungen) ist es bereits nach bestehendem Recht möglich oder sogar erforderlich, Elemente der europäischen Kennzeichnung zu verwenden.
Neu: Die europäische Kennzeichnung
Das neue schweizerische Chemikalienrecht nimmt Abschied von der Einteilung in Giftklassen und übernimmt stattdessen das europäische System, welches als Blickfang Gefahrensymbole verwendet. Auf besondere Gefahren wird zusätzlich hingewiesen durch R-Sätze, auf Sicherheitsratschläge durch S-Sätze.
Inhalte der Kennzeichnung gem. neuem Chemikalienrecht
Chemikalien mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften
Chemikalien mit ätzenden oder reizenden Eigenschaften
| C |
Xi |
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Chemikalien mit umweltgefährlichen Eigenschaften
| N |
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Chemikalien mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Eigenschaften
| F+ |
F |
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Chemikalien mit brandfördernden oder explosionsgefährlichen Eigenschaften
| O |
E |
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